Zu den obersten Prioritäten gehört in der Lebensmittelindustrie eine effektive Barriere gegen mikrobielle Kontamination durch Personen oder Ausrüstung, die sich durch die Bereiche mit Lebensmittelkontakt bewegen.
Oftmals werden Fußbäder als Hilfsmittel eingesetzt, damit pathogene Keime an den Schuhen nicht verbreitet werden. Unterstützt wird diese Maßnahme durch strenge Richtlinien und Verfahrensvorschriften zur persönlichen Hygiene. Im Vergleich zum Einsatz von Dycem sind Fußbäder kostspieliger und zeitaufwendiger in der Installation und obendrein in Sachen Kontaminationskontrolle deutlich weniger wirksam.
- Neben den hohen Kosten für Installation und Instandhaltung geht der Einsatz von Fußbädern mit einer Unterbrechung der Arbeitsabläufe des Personals einher.
- Fußbäder müssen überwacht werden, um zu gewährleisten, dass kein „Bakterienbad“ heranwächst.
- Die kontaminierten Bleichmittel im Fußbad müssen sicher entsorgt werden.
- Fußbäder können Risiken für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz bergen, denn durch verschüttetes und verspritztes Wasser besteht Rutschgefahr.
- Die im Fußbad enthaltenen Chemikalien können sich nachhaltig auf dem Schuhwerk ablagern. Dies wiederum stellt eine Gefahr für kritische Umgebungen dar, wenn die Ablagerungen dort abbröckeln.
- Fußbäder müssen regelmäßig auf die korrekte Konzentration und das Vorhandensein einer angemessenen Menge desinfizierender Flüssigkeit hin überprüft werden.
- Das Desinfektionsmittel verliert seine Wirksamkeit, wenn Mikroorganismen in ihrem Wachstum nicht gestoppt werden.
Normale Fußbäder sollten ohnehin nicht verwendet werden, da sie keinerlei Scheuerwirkung aufweisen und daher keine Barriere darstellen, die verhindert, dass die Benutzer Sedimente zurück in die kritische Umgebung tragen.